AUTOHAUS WENZEL
Premiumfahrzeuge seit 1980.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge durch die Autohaus Wenzel GmbH

1.  Bestellung

Der Käufer ist an die Bestellung 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen 14 Tage, gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn die Autohaus Wenzel GmbH die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.

 

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Autohaus Wenzel GmbH.

Sollte das Fahrzeug nach der Bestellung, jedoch vor Übernahme durch den Käufer, verunfallen oder sonst beschädigt oder zerstört werden oder die Autohaus Wenzel GmbH selbst nicht beliefert werden, so kann der Käufer von der Bestellung zurücktreten.

Ist eine maximale Laufleistung des bestellten Fahrzeuges für den Zeitpunkt der Übernahme vereinbart und sollte diese überschritten werden, so ist der Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Eine geleistete Anzahlung ist im Fall des Rücktritts des Käufers zu erstatten. Weitere Ansprüche – insbesondere auf Schadenersatz oder ersatzweise Lieferung –  bestehen nicht.

 

2. Kaufpreiszahlung

Der Kaufpreis ist bei Übergabe des verkauften Fahrzeuges oder Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Die Lieferung erfolgt nur gegen vollständige Zahlung.

Eine geleistete Anzahlung verbleibt bei Nichtabnahme des bestellten Fahrzeuges bei der Autohaus Wenzel GmbH. Darüber hinaus kann die Autohaus  Wenzel GmbH nach Absatz 3 Schadenersatz unter Anrechnung der Anzahlung verlangen.

Bei Zahlungsverzug des Käufers kann die Autohaus Wenzel GmbH vom Kaufvertrag zurücktreten, nachdem sie dem Käufer erfolglos eine einmalige, angemessene Zahlungsfrist von 5 Werktagen gesetzt hat. Die Autohaus Wenzel GmbH hat im Fall des Zahlungsverzuges des Käufers neben dem Rücktrittsrecht Anspruch auf Schadensersatz. Dieser beträgt unter Anrechnung einer geleisteten Anzahlung 15% des vereinbarten Kaufpreises, es sei denn, der Käufer weist einen niedrigeren Schaden nach.

 

3. Abnahme

Der Käufer ist verpflichtet, das verkaufte Fahrzeug innerhalb von 5 Werktagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Die Autohaus Wenzel GmbH hat bei Nichtabnahme des verkauften Fahrzeuges innerhalb dieser Frist nach erfolgloser Setzung einer weiteren Nachfrist von 5 Werktagen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Dieser beträgt 15% des vereinbarten Kaufpreises, es sei denn, der Käufer weist einen niedrigeren Schaden nach.

 

4. Eigentumsvorbehalt

Das verkaufte Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Autohaus Wenzel GmbH. Diese darf solange die Zulassungsbescheinigung Teil II / den Fahrzeugbrief in Besitz halten.

Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer das verkaufte Fahrzeug weder verändern noch darüber verfügen oder Dritten ein Nutzungsrecht einräumen. Er hat die Sorgfalt eines Mieters anzuwenden und haftet wie ein solcher für Schäden.

 

5. Gewährleistung gegenüber Verbrauchern

Gewährleistungsansprüche - wegen Fehlern des verkauften Fahrzeugs - des Käufers, der Verbraucher ist,  verjähren ein Jahr nach Abnahme des verkauften Fahrzeugs.

Schadensersatzansprüche wegen Fehlern des verkauften Fahrzeuges sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Mangelfolgeschäden.
Dies gilt nicht für Pflichtverletzungen aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes und wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des verkauften Fahrzeuges bleiben weitergehende Ansprüche unberührt und ergeben sich aus der Garantie. Eine Garantie liegt nur vor, wenn sie seitens der Autohaus Wenzel GmbH schriftlich als solche bezeichnet wird.
Ansprüche auf Fehlerbeseitigung am verkauften Fahrzeug sind bei der Autohaus Wenzel GmbH schriftlich geltend zu machen.
Erfüllungsort für Ansprüche aus Gewährleistung ist der Geschäftssitz der Autohaus Wenzel GmbH in Bonn.

 

6. Gewährleistung gegenüber Unternehmern

Ist der Käufer kein Verbraucher, also insbesondere eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Vertragsabschluß in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

 

7. Sonstige Haftung

Ansprüche des Käufers wegen sonstiger Pflichtverletzungen, welche nicht Gewährleistungsrechte sind, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Pflichtverletzungen aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes und wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

8. Gerichtsstand und Rechtswahl

Soweit gesetzlich zulässig ist der Gerichtsstand der Geschäftssitz der Autohaus Wenzel GmbH, also Bonn.

Auch für Verträge mit Auslandsbezug wird hiermit die Geltung deutschen Rechts vereinbart.

 

9. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen oder Teile dieser Klauseln unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln oder Klauselteile. An die Stelle der unwirksamen Klausel oder Klauselteile tritt die gesetzliche Regelung.